Anerkannte Sprachzertifikate

 

PRÜFUNGSİNSTİTUTİON

MINDESTNIVEAU

PUNKTESTAND

Telc Deutsch

Telc Deutsch C1 **

Telc C1 Hochschule

Telc C1 Hochschule **

Goethe-Zertifikat

Goethe-Zertifikat C1 **

Goethe-Zertifikat

Goethe-Zertifikat Groβes Deutsches Sprachdiplom C2 **

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

DSH 2  

TestDaF*

TDN 3  (4xTDN3)** *

Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz-Zweite Stufe (DSD II)

DSD Stufe II C1 -

Eignungs- und Einstufungstest der Hochschule für Fremdsprachen

(Die Hochschule für Fremdsprachen wird durch Beschluss des Verwaltungsrates festgelegt.) -

Neben Sprachzertifikaten gelten folgende Dokumente als Grundlage für eine Befreiung von der deutschen Eignungsprüfung:

Mit dem Senatsbeschluss vom 09.12.2014, Nr. 2014/44, wurden die Sprachzertifikate festgelegt, die eine Befreiung von der Deutsch-Eignungsprüfung ermöglichen. Mit dem Senatsbeschluss vom 06.06.2018, Nr. 2018/45, wurden Abitur- und Maturazeugnissse in diese Liste aufgenommen.

*Darüber hinaus wurde gemäß dem Beschluss des Universitätssenats vom 24.08.2023, Nr. 2023/112, auf Grundlage des Senatsbeschlusses vom 16.08.2018, Nr. 2018/53, festgelegt, dass ab dem Jahr 2019 im Rahmen der an unserer Universität durchgeführten Deutsch-Eignungsprüfung der international anerkannte Standardtest TestDaF wie folgt bewertet wird:
Um als erfolgreich zu gelten und ein Bachelorstudium aufnehmen zu können, wird die Deutschkenntnis als ausreichend anerkannt, wenn in einer einzigen Prüfung in allen vier Sprachfertigkeiten jeweils mindestens TDN 3, insgesamt mindestens 12 Punkte erreicht werden.
Studierende, die sich für Doppelabschlussprogramme auf Bachelor-Ebene bewerben möchten, müssen hingegen die von der jeweiligen Partneruniversität geforderten Sprachvoraussetzungen erfüllen und diese entsprechend nachweisen. Mit dem Senatsbeschluss vom 28.04.2021, Nr. 2021/36, wurde zudem beschlossen, dass auch die digitale Version der TestDaF-Prüfung (Digitaler TestDaF) als Sprachzertifikat anerkannt wird, das eine Befreiung vom Deutsch-Vorbereitungsprogramm ermöglicht.

** Mit dem Senatsbeschluss vom 07.08.2019, Nr. 2019/69, wurde festgelegt, dass die Sprachzertifikate telc Deutsch C1 sowie Goethe-Zertifikat C1 oder C2 erforderlich sind.
*** Mit dem Senatsbeschluss vom 16.09.2020, Nr. 2020/95, wurde beschlossen, das ÖSD-Sprachzertifikat mindestens auf dem Niveau ÖSD C1 in die anerkannten Deutsch-Sprachnachweise aufzunehmen.
**** Mit dem Senatsbeschluss vom 03.03.2021, Nr. 2021/14, wurde beschlossen, dass auch das telc C1 Hochschule-Sprachzertifikat als Nachweis anerkannt wird, der eine Befreiung vom Deutsch-Vorbereitungsprogramm ermöglicht.